Innungsversammlung & Satzung
Innung & Service
Innungsversammlung & Satzung
Die Innungsversammlung ist oft die einzige Zusammenkunft von Innungsmitgliedern im Jahr. In der Praxis wird die Innungsversammlung auch als Jahreshauptversammlung bezeichnet, vor allem dann, wenn die Regularien, wie z. B. die Jahresrechnung vorgetragen werden oder Neuwahlen anstehen.
Durch den Wandel der Zeit stagnierte der Stellenwert und das Interesse der Mitglieder an Innungsversammlungen leider. Dabei ist die Innungsversammlung das Organ der Innung, in dem Anträge gestellt und Beschlüsse gefasst werden, die im Rahmen des Zulässigen die Innungsarbeit maßgeblich beeinflussen. Obermeister, Vorstand und Geschäftsführung haben sich an die in der Innungsversammlung beschlossenen Vorgaben zu halten.
Die Innungsversammlungen sind also eine Möglichkeit der Partizipation für seine Mitglieder, um direkten Einfluss auf die Arbeitsweise zu nehmen.
Innungsversammlungen vor Ort bei Mitgliedsbetrieben
Damit die Innungsversammlung für die Innungsmitglieder interessanter wird, hat sich der Innungsvorstand dazu entschlossen, diese je nach Möglichkeit direkt in Mitgliedsbetrieben abzuhalten, sodass auch eine Betriebsbesichtigung durchgeführt werden kann.
Dies hat wesentlich zu vermehrtem Besuch dieser wichtigen Veranstaltungen beigetragen, wofür auch und nicht zuletzt der unter den Mitgliedern dadurch geförderte Erfahrungsaustausch ursächlich ist.
Die Innungsversammlung findet in der Regel halbjährlich, aber mindestens jährlich statt. Außerordentliche Innungsversammlungen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Vorstand der Innung, ggf. durch die Handwerkskammer einberufen werden.
Unsere Innungssatzung
Die Innungssatzung der Feinwerkmechaniker-Innung – ohne Maschinenbaumechaniker – für München und Oberbayern steht Ihnen hier als Download zur Verfügung: